Mit dem Betreten des KILA Kinderland werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung durch den Besucher (Kinder, Eltern, sonstige Begleitpersonen) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind unseren Informationsbroschüren oder dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Es liegt im Ermessen des Betreibers oder des zuständigen Personals an stark frequentierten Tagen den Zutritt weiterer Besucher, aus Sicherheitsgründen, einzuschränken.
1. Das KILA Kinderland besteht aus mehreren Spiel, – Sport, – und Unterhaltungskomponenten sowie verschiedenen Kleinspielaktivitäten. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher, unberührt der Verpflichtung des KILA Kinderland, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die an den Geräten angeschriebenen Regeln sind zu beachten.
2. Kindern ist der Besuch des KILA Kinderland nur in Begleitung Ihrer Eltern oder einer aufsichtspflichtigen Person gestattet. Es sei denn, das Kind hat das 8. Lebensjahr vollendet und die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch des Kindes ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das KILA Kinderland oder dessen Personal findet nicht statt. Das Personal des KILA Kinderland ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich. Die Begleitperson versichert außerdem, dass den Kindern die Nutzung aller Spielmöglichkeiten im Park gestattet ist. Bei einem Unfall ist es dem Betreiber gestattet, den Notarzt auch ohne vorhergehende Benachrichtigung der Begleitperson zu verständigen.
3. Eltern bzw. aufsichtspflichtige Personen haften für Ihre Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an der Einrichtung und den Geräten, als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.
4. Das KILA Kinderland oder dessen Personal haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. KILA Kinderland haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet KILA Kinderland nicht.
5. Der Spielbereich des KILA Kinderland darf nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.
6. Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Die Begleitperson hat darauf zu achten, dass alle Kinder die Spielgeräte nur ohne Hals- und Armketten oder – bänder benutzen.
7. In unserem Bistro finden Sie ein vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, das der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Ausgenommen davon sind Baby- und Allergikernahrung. Im gesamten Spielbereich ist der Verzehr von Speisen und Getränken
nicht gestattet.
8. Im KILA Kinderland besteht Rauchverbot – den Kindern zuliebe.
9. Für Beschädigungen an der Kleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, haftet KILA Kinderland nicht. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen.
10. Sämtliche Einrichtungen des KILA Kinderland sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Dieser ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
11. Den Anweisungen des Personals ist im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Park, Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des KILA Kinderland aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem KILA Kinderland zu verweisen. Wird der Besucher wegen Verstoßes gegen die Benutzungsordnung der Halle verwiesen, erfolgt keine
Rückerstattung des Eintrittspreises.
12. Der Zutritt zum KILA Kinderland ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen unter Alkoholeinfluss.
13. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Eschwege. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig,
erreicht wird.