Spielregeln

1. Den Anweisungen der Mitarbeiter des KILA Kinderlandes ist Folge zu leisten.

2. Für die Aufsicht- bzw. Betreuungspflicht der Kinder sind ausschließlich die Begleitpersonen oder Betreuer verantwortlich.

3. Kinder unter 8 Jahren dürfen das KILA nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Kinder über 8 Jahren ohne Begleitung
nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

4. Im gesamten KILA Kinderland besteht Rauchverbot.

5. Das tragen von “Schmuck, Kleidung mit Nieten, Kordeln, Bändern etc.“ im Spielbereich ist nicht gestattet (Verletzungsgefahr).
Träger von Sehhilfen bitte auf festen Sitz achten und besonders aufpassen.

6. Spielbereiche und Geräte nur ohne Schuhe betreten.

7. Kaugummiverbot im gesamten KILA.

8. Speisen und Getränke sind im Spiel- und Kletterbereich sind nicht gestattet.

9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

10. Aus Sicherheitsgründen ist nur 1 Person pro Trampolin und Abseilautomat gestattet.

11. Das klettern an den Netzen im und am Trampolin, Kletterturm und den Absperrungen ist nicht gestattet.

12. Elektro-Fahrzeuge dürfen maximal mit 2 Kindern oder 1 Kind/ 1 Erwachsener pro Fahrzeug benutzt werden.

13. Spiel- u. Klettergeräte sind bis 100 kg Körpergewicht zugelassen.

14. Der Kleinkindbereich ist nur Kindern unter 4 Jahren vorbehalten. Eltern dürfen ältere Kinder zum verlassen des Bereiches auffordern.

15. Verursacher von Schäden am Inventar des KILA Kinderlandes (vorsätzlich oder durch Unachtsamkeit) haften für diese.

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